Die Einreise in den Bezirk Schwaz und die nachfolgende Ausreise ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich, sofern der Aufenthalt weniger als 24 Stunden gedauert hat. Bei etwaigen Kontrollen ist glaubhaft zu machen, dass man nicht im Bezirk Schwaz wohnhaft ist, beispielsweise mittels Meldezettel.